Artikel am 2. März 2010

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die derzeitige Speicherung unserer Telekommunikationsdaten verfassungswidrig ist. Die bisher gespeicherten Daten müssen umgehend gelöscht werden - das gilt es zu feiern.
 / Dienstag, 02. März 2010  >
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